Dienstag, 12. März 2024

Die Verharmlosung des deutschen Corona-Irrsinns

 von Tim Röhn - Welt:

Kurz vor den Wahlen des Jahres 2024 gestehen Politiker von Karl Lauterbach bis Horst Seehofer auf einmal Fehler im Umgang mit Corona ein. Doch statt wirklich aufzuarbeiten, stricken sie schon wieder an der nächsten Legende: „Fehler“ seien geschehen, sagen sie. Dabei ist es viel schlimmer.

(...)

Corona? War da was? Plötzlich, ohne jeden Anlass, ist das Virus wieder Thema. Grund ist eine „Bilanz“ der Pandemie-Zeit, die der „Spiegel“ zieht. Aktuelle und ehemalige politische Entscheidungsträger kommen zu Wort und geben Fehler zu. Das ist eine ziemlich große Sache, alle Medien berichten über die Eingeständnisse, sogar die „Tagesschau“.

Horst Seehofer (CSU), in der vergangenen Legislaturperiode Bundesinnenminister, sagt in dem Stück: „Die Lehre für mich ist: Mit Forderungen nach einer Zwangsimpfung muss man sehr vorsichtig sein.“
Der Ex-Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sagt: „Wir haben das Impfen als eine Lösung für den Ausstieg aus der Pandemie beworben und eine Erwartung geschürt, die wir am Ende nicht erfüllen konnten.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagt: „Der größte Fehler war, dass wir bei den Kindern zum Teil zu streng gewesen sind und mit den Lockerungsmaßnahmen wahrscheinlich etwas zu spät angefangen haben.“ Und: „Wir haben Warnsignale übersehen.“

Fehler also. Oder wie der frühere Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz, einer der unerschütterlichsten Befürworter staatlicher Eingriffe in der Corona-Zeit, auf der Plattform X schrieb: Fehler seien unvermeidbar, das Virus unbekannt gewesen. „Dass Quer,denker‘ (sic!) und andere Besserwisserinnen am Montag behaupten, die Lottozahlen gekannt zu haben, liegt in der Natur der Sache.“

Dieses Gerede, dieser Trick, rechtzeitig vor den anstehenden Wahlen ein bisschen Reue zu zeigen, geht an der Sache vorbei. Das, was in der Corona-Zeit in Deutschland geschehen ist, war nicht einfach ein „Fehler“, der irgendwie passiert ist – es war bewusste Täuschung. Es wurde gelogen, und die Leute wurden für dumm verkauft. Das Land hat nachhaltigen Schaden genommen, die Gesellschaft wurde gespalten, das Vertrauen in Wissenschaft und Politik erschüttert.

Wenn Lauterbach nun behauptet, es seien Warnsignale übersehen worden, ist das eine Verharmlosung dessen, was geschehen ist. Die Warnsignale waren nämlich allgegenwärtig. Aber es wurde alles dafür getan, jene Experten, Politiker und einfachen Bürger zu stigmatisieren, die vor den Kollateralschäden des deutschen Corona-Wegs warnten.

„Querdenker“ hieß es dann, „Wissenschaftsfeind“, „Rechtsextremer“ oder „Putin-Freund“, wenn jemand aussprach, was schon damals offensichtlich war: dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis gegen Maßnahmen wie Impfpflicht und -druck, Schulschließungen, Ausgangssperren und Maskenpflicht (gerade für Kinder) spricht. Leute verloren ihre Jobs, ihre Freundschaften oder wurden ausgegrenzt, wenn sie sich diese Skepsis zu eigen machten oder sich schlicht gegen die Corona-Impfung entschieden.

Mithilfe ausgesuchter Wissenschaftler wurden ungerechtfertigte Angstszenarien geschaffen. Den Leuten wurde wider besseres Wissen eingeschärft, mit ein paar Handgriffen und etwa der Einrichtung von grünen und roten Zonen (No-Covid-Strategie) ließe sich ein Atemwegsvirus besiegen. Welch absurde Idee.
Während das Leben in Schweden weitgehend normal weiterlief – und das Ergebnis schließlich besser war als in Staaten mit vielen staatlichen Eingriffen –, wurde in Deutschland das ganz große Theater aufgeführt.

Irgendwelche Leute, die plötzlich medizinische Fachpersonen waren, schoben Plastikstäbchen tief in Nasen, um der vermeintlichen, aber weltweit ziemlich einmaligen Notwendigkeit von Massentests gerecht zu werden. Da waren Polizisten, die sich umarmende Jugendliche jagten. Polizisten, die mit Abstandshölzern durch Demos liefen. Polizisten, die auf Demonstranten einprügelten oder sie vom Fahrrad rissen.

Und überall Masken, selbst für Kinder. Komplett sinnfreies Gerede vom Erreichen einer „Herdenimmunität“, wenn sich das Land doch nur genügend impft. Die Behauptung, die Impfung schaffe „sterile Immunität“, was immer Unsinn war (verbreitet zum Beispiel von Helge Braun). Da war die Mär der „nebenwirkungsfreien Impfung“ (Lauterbach). Die absurde Argumentation, nur eine Impfpflicht beende die Pandemie (Janosch Dahmen von den Grünen und viele andere).

Der „Sky“-Reporter Patrick Wasserziehr, der den ungeimpften Joshua Kimmich – im Brustton der Überzeugung, auf der richtigen Seite zu stehen – so verhörte, als hätte der Bayern-Star etwas verbrochen.

„Lessons learnt“ – das wäre wichtig

Erinnert sich noch jemand an die Weihnachtsmärkte, auf denen nur Geimpfte in eine Bratwurst beißen durften? An Alena Buyx, die nicht etwa als Chefin des Deutschen Gebäckverbandes, sondern als Ethikratsvorsitzende Impfskeptiker mit Donuts zur Spritze treiben wollte? Es waren irre Jahre.

Weil sich das alles so abgespielt hat, müsste man sich eigentlich intensiv damit beschäftigen – mithilfe einer Enquete-Kommission im Bundestag zum Beispiel. Nicht vordergründig, um mit dem Finger auf die Schuldigen für die vergangene Misere zu zeigen, aber zumindest, um bei der nächsten Gesundheitskrise wissenschaftlich auf der Höhe zu sein. Lessons learnt, das wäre wichtig.

Bloß: Das wollen zu viele Entscheidungsträger nicht, denn das könnte unangenehm werden. Stattdessen also: Upsi, ein Fehlerchen, sorry, wir haben es nicht besser gewusst. Schwamm drüber. Corona? War da was?

(...) Quelle:

https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus250497284/Von-Seehofer-bis-Lauterbach-Die-Verharmlosung-des-Corona-Irrsinns.html

 


+++ Christina Baum: Forderung nach Corona-Aufarbeitung bekräftigt - Politikerhaftung umsetzen

Corona-U-Ausschuss Brandenburg: „Wunderwaffe Covid-Impfung“ – trotz schwerer Nebenwirkungen?

Post-Vac: „Booster“ geht nach hinten los

„Hätte nie gedacht, dass man keine Hilfe bekommt und verleumdet wird“

Mantel des Schweigens nach Polizei-Gewalt bei Corona-Demo


Samstag, 9. März 2024

Mittwoch, 28. Februar 2024

Deutscher Verfassungsschutz auf dem Weg zur Gesinnungspolizei

nzz.ch:

Wann gerät ein deutscher Bürger ins Visier des Verfassungsschutzes? Die Antwort darauf ist beunruhigend vage

Die Bundesregierung setzt den Inlandgeheimdienst als Waffe im Kampf «gegen rechts» und als Richter über politische Meinungen ein. Das ist ein autoritärer Irrweg. 

(...)

Indem sich ein freiheitlicher Staat verhöhnen lässt, schützt er seine Verfassung. Denn zur Herrschaft des Volkes gehören der freie Austausch von Meinungen, die Kritik am Staat, der Wettbewerb der Ideen, und all das umfasst – natürlich – auch das Recht, den Staat zu verhöhnen.

Wenn nun also die deutsche Innenministerin Nancy Faeser von der SPD ankündigt, dass es jeder, der den Staat verhöhne, «mit einem starken Staat zu tun» bekomme, tut sie das Gegenteil dessen, was sie vorgibt: Sie stärkt die Demokratie nicht, sondern schwächt sie. Das ist auch dann der Fall, wenn dies explizit nur für «Rechtsextremisten» gelten soll. Denn die Begriffe sind sämtlich nicht klar definiert.

Zum Beispiel die Verhöhnung: Was der eine als Scherz wegsteckt, kränkt den anderen zutiefst. In Gesetzestexten wird stets versucht, ein hohes Abstraktionsniveau mit möglichst konkret definierten Rechtsbegriffen zu erreichen. Faeser hingegen führt ihren Kampf «gegen rechts» mit vielen unbestimmten Begriffen, von der «Hetze» bis zur «Delegitimierung».

Gefährliche Wechselwirkungen der Gesetze

Wenn dazu auch noch ihre grüne Kabinettskollegin Lisa Paus freimütig zugibt, auch für Meinungsäusserungen «unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit» das passende Meldeportal schaffen und gesetzliche Regelungen «anpassen» zu wollen, ist es gerechtfertigt, in höchstem Masse alarmiert zu sein. Die Pläne bedeuten, dass jeder Bürger, der sich unliebsam äussert, es künftig mit einer Art Gesinnungspolizei zu tun bekommen kann.

Was darf man in Deutschland im Jahr 2024 noch sagen? Das Bundesinnenministerium antwortet ausweichend. Die NZZ hatte, nur als Beispiel, gefragt: «Wenn jemand bei Facebook schreibt: ‹Die Regierung ist eine inkompetente Gurkentruppe›, reicht das bereits, um es mit dem ‹starken Staat› zu tun zu bekommen?»

In seiner Antwort verweist ein Sprecher des Ministeriums darauf, die Äusserung der Ministerin beziehe sich ausschliesslich auf Massnahmen gegen Rechtsextremisten. Zulässige Meinungsäusserungen seien davon nicht erfasst, sondern nur Rechtsverstösse. «Rechtsextremisten verhöhnen den Staat, indem sie die Demokratie des Grundgesetzes delegitimieren und durch verfassungsfeindliche Aktivitäten bekämpfen», heisst es weiter.

Aber wo ist die Grenze? Es ist erlaubt, die Demokratie des deutschen Grundgesetzes zu delegitimieren. Rechtsextreme Meinungen zu vertreten, ist ebenfalls erlaubt. Doch nach Faesers Plänen soll der Staat künftig eingreifen dürfen, ohne dass klar definiert ist, wo zulässiges «Rechts-Sein» endet und verfassungsfeindlicher Extremismus beginnt, allein auf Verdacht. Er soll Konten genauso einfrieren können wie legal besessene Waffen einziehen. Eine konkrete Handlung soll dafür nicht mehr nötig sein, ein «Gefährdungspotenzial» ausreichen.

Neu ist diese Entwicklung nicht, und sie hat lange vor Faeser begonnen. So wurde bereits im Jahr 2001 die Grundlage dafür geschaffen, dass der Verfassungsschutz Telefone schon dann abhören kann, wenn er «tatsächliche Anhaltspunkte» dafür sieht, dass jemand volksverhetzende Äusserungen «plant». Er muss sie noch nicht getätigt haben. Seinerzeit hatte der Paragraf zur Volksverhetzung im Strafgesetzbuch zwei Absätze, inzwischen sind es acht, und auch diese sind voller unbestimmter Begriffe – ein Freibrief für politischen Aktivismus.

Auch eine «transphobe» Äusserung kann heutzutage ein Fall von Volksverhetzung sein. Der Satz «Es gibt nur zwei Geschlechter» gilt bei der Meldestelle «Berliner Register» beispielsweise schon als rechtsextrem. Meldestellen dieser Art gibt es inzwischen – steuerfinanziert – im ganzen Land. Dort können Bürger verdächtige Äusserungen ihrer Mitmenschen melden. Die staatliche Gesinnungspolizei wird durch staatlich gefördertes Denunziantentum verstärkt.

Grundrechte werden peu à peu und im Stillen beschnitten

Zur Erinnerung: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe, und jede Beschneidung der Freiheit ist grundrechtsrelevant. Dies ist vom Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen bestätigt worden.

Die Grundlagen für Eingriffe werden oft in aller Stille geschaffen, durch kleine Gesetzesänderungen. So wurde etwa im Sommer 2021 die Schwelle gesenkt, die es dem Inlandgeheimdienst ermöglicht, auch einzelne Personen zu beobachten. Auch das war vor Faesers Amtszeit. Damals regierten in Deutschland die bürgerlichen Unionsparteien zusammen mit den Sozialdemokraten; Innenminister war der christlichsoziale Horst Seehofer.

Obwohl der Verfassungsschutz politisch neutral sein soll, lässt er sich offenkundig für politische Zwecke einspannen. Der amtierende Chef Thomas Haldenwang hat sich in dieser Hinsicht schon mehrere Male regelrecht verplappert: Es sei «nicht allein Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Umfragewerte der AfD zu senken», sagte er bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022. Nicht allein? Es ist überhaupt nicht dessen Aufgabe.

Der Verfassungsschutz soll kein Akteur im parteipolitischen Wettbewerb sein. Er hat – parteipolitisch neutral – Informationen über verfassungsfeindliche Umtriebe zu sammeln. Streng genommen müsste der Geheimdienst sich und seinen Präsidenten heute selbst ins Visier nehmen. Haldenwang etwa sagte im November 2023 bei einer Podiumsdiskussion in Berlin auf die Frage nach einer möglichen AfD-Beteiligung an der Bundesregierung: «Wir müssen jetzt tätig werden, um so etwas in sieben Jahren vielleicht zu verhindern.» Nein, sicher nicht. Die anderen Parteien und andere nichtstaatliche Akteure können sich das zur Aufgabe machen. Der Verfassungsschutz hat sich rauszuhalten.

Warten auf das AfD-Urteil

Am 12. März verhandelt das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster die Klage der AfD gegen ihre Einstufung als sogenannter Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Medieninteresse ist riesig. Was, wenn der Verfassungsschutz keine juristisch ausreichenden Belege hat?

Dass der deutsche Inlandgeheimdienst zunehmend politisch handelt, wurde schon während der Corona-Zeit auffällig, als der Verfassungsschutzbericht plötzlich ein neues Kapitel enthielt. «Verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates» lautete der Titel. Gemeint waren Bürger, die den teilweise massiven Grundrechtseingriffen während der Pandemie kritisch gegenüberstanden und dagegen auf die Strasse gingen. Mögen einige von ihnen auch fragwürdige Ansichten vertreten haben: Vor allem machten sie von ihrer Meinungsfreiheit und ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch, welches ebenfalls ein Abwehrrecht gegen den Staat ist.

«Was heisst ‹Delegitimierung› überhaupt?», schreibt der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler von der Universität Oldenburg auf Anfrage dieser Zeitung. «Wo verläuft die Grenze zwischen Delegitimierung und verfassungsrechtlich garantierter und demokratiepolitisch erwünschter Kritik?» Wenn der Verfassungsschutz selbst die Grenze ziehe, dann entscheide ein Geheimdienst faktisch über die Grenzen der Meinungsfreiheit. Das sei absolut verfassungswidrig.

Was ist ein Verschwörungstheoretiker, und wo fängt er an?

Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff «Verschwörungstheoretiker». Was das genau sein soll und wann ein Bürger ein solcher sei, vermochte der Verfassungsschutz Ende 2020 im Innenausschuss des Deutschen Bundestags auf Nachfrage nicht zu erklären. Die Fragestellerin Beatrix von Storch von der AfD wurde mehrmals vertröstet, bis ihr Monate später schliesslich beschieden wurde, man gebe den Definitionsversuch auf. Als Ansatz für ein Eingreifen des Verfassungsschutzes sollte der diffuse Begriff dennoch ausreichen.

Dieses und weitere Beispiele beschreibt der Autor Mathias Brodkorb in seinem Buch «Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik». Es erscheint am 4. März und liest sich beklemmend. Brodkorb, das sei hier erwähnt, steht nicht im Verdacht, ein Verharmloser des Rechtsextremismus zu sein. Der Sozialdemokrat, der im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern als Bildungs- und Finanzminister tätig war, hat 2006 das Portal «Endstation Rechts» mitgegründet, eine der bekanntesten ostdeutschen Initiativen gegen Rechtsextremismus.

«Der rechtliche Instrumentenkasten des Verfassungsschutzes zur Überwachung von Einzelbürgern ist durch den Effekt kommunizierender Röhren ins nahezu Uferlose gesteigert», schreibt Brodkorb in seinem Buch mit Bezug auf die Wechselwirkungen der vielen Gesetzesänderungen. «Freiheit stirbt immer zentimeterweise», schreibt Boehme-Nessler im Vorwort zu dessen Buch. Beide kommen zum Schluss, dass die Behörde abgeschafft werden sollte. Sie sind damit nicht allein.

Und was macht der Geheimdienst? Anstatt seine ausufernden Aktivitäten angesichts der lauter werdenden Kritik zu hinterfragen, verschiebt er den Zeitpunkt, an dem er sein eigenes Einschreiten für geboten hält, aufgrund von Verdacht und Vermutung immer weiter nach vorne. Passenderweise befasst sich der Deutsche Bundestag in einer Aktuellen Stunde an diesem Freitag mit dem Thema «Schutz der Meinungsfreiheit vor staatlichen Übergriffen». Es ist der letzte Tagesordnungspunkt vor dem Wochenende.

(...) Quelle:

https://www.nzz.ch/international/deutscher-verfassungsschutz-auf-dem-weg-zur-gesinnungspolizei-ld.1815064